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Geflüchtetenunterkünfte zum Wuchertarif? Wir legen dem OVG NRW die Gebührensatzung der Stadt Köln vor

Wir vertreten vier Antragsteller*innen vor dem OVG NRW, die sich gegen rechtswidrig hohe Nutzungsgebühren für ihre Unterkünfte wehren.

In städtischen Unterkünften untergebrachte Geflüchtete, die nicht vom Leistungsbezug leben, sondern arbeiten (sog. Selbstzahler), müssen in Köln seit einem Jahr sehr hohe Nutzungsgebühren für die Unterbringung entrichten. Auch bei einer Unterbringung in Mehrbettzimmern, in Containern, oder heruntergekommenen Gebäuden wird oftmals eine Gebühr fällig, die erheblich über den Höchstwerten des Kölner Mietspiegels liegt. Vorgesehen ist das durch die „Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangswohnheimen für Aussiedlerinnen und Aussiedler und geflüchtete Personen vom 16. Januar 2018 in der Fassung vom 15. Dezember 2023“, welche Quadratmeterpreise von bis zu 28,60 Euro kalt für die Unterkünfte normiert.

Familien und Einzelpersonen, die in ihren Integrationsbemühungen äußerst engagiert sind, einer Arbeit nachgehen, die Familie finanzieren und gleichzeitig aufenthaltsrechtliche Verfahren durchlaufen, werden durch die Gebühren erheblich belastet. Sie bleiben nicht freiwillig in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt, sondern weil sie keine andere Wahl haben – der ohnehin katastrophale Wohnungsmarkt ist für geflüchtete Menschen mit zusätzlichen Hürden verbunden.

Deshalb hat der AK Politik, der die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen vertritt,  gemeinsam mit vielen Initiativen und vier Antragsteller*innen beschlossen, nicht einzelne Gebührenbescheide des Wohnungsamts (erhobene Widersprüche sind seit nunmehr einem Jahr nicht beschieden worden) anzugreifen, sondern die vom Rat erlassene Satzung insgesamt in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Dabei unterstützt sie unsererseits Rechtsanwalt Jakob Heering, der den Normenkontrollantrag verfasst und im Dezember 2024 an das OVG NRW geschickt hat. Die Stadt hat sich in dem Verfahren noch nicht geäußert.

Wir sind überzeugt, dass die Satzung unwirksam ist und dass auch das OVG NRW nur zu diesem Ergebnis kommen kann. In dem Normenkontrollantrag begründen wir den Antrag u.a. wie folgt:

Die Regelungen sind insbesondere nicht mit dem in § 6 Abs. 3 KAG NRW einfachgesetzlich normierten Äquivalenzprinzip als Ausprägung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 3 GG) selbst sowie mit dem Äquivalenzprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.“

Die Ehrenamtsinitiativen und Antragsteller*innen wollen mit unserer Unterstützung nicht nur eine den maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügende Neufassung der Gebührensatzung durchsetzen, sondern auch insgesamt Position beziehen gegen Ausgrenzung und Entrechtung von Geflüchteten.

Über unser Verfahren berichteten bereits der WDR und der Kölner Stadtanzeiger.

Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Jakob Heering

Bild Quelle: Thomas Keßler, OVG NRW

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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Die Verliererstraße als III.Weg

Die rechtsradikale Partei III.Weg ist mit ihrem Versuch gescheitert gegen die von uns vertretene Internet Veröffentlichung „Perspektive online“ Kostenansprüche durchzusetzen.

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