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Einstweilige Verfügung gegen Pro NRW wegen Wahlkampfzeitung

Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken.

„Pro NRW“ hatte in seiner Wahlkampfzeitung zu den Landtagswahlen in NRW im Jahre 2010 ein Foto von Herrn Merten veröffentlicht, auf welchem dieser mit seinem Kunstprojekt „Engel der Kulturen“ abgebildet war. Das Bild zeigte Herrn Merten bei einer Protestaktion gegen einen Parteitag von „Pro NRW“. Es wurde allerdings so präsentiert, als seien unser Mandant und seine Kunstaktion, in der es um die Verständigung der verschiedenen Religionen geht, Teil des Parteitages von Pro NRW gewesen. Dies stellte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gem. §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz) dar.

Durch Erlass der einstweiligen Verfügung konnte diese Instrumentalisierung durch Pro NRW unterbunden werden. Pro NRW wurde es gerichtlich untersagt, das Bild weiterzuverbreiten, so dass als Folge die Wahlkampfzeitung, deren Auflage wohl bei 1 Million lag, nicht mehr verteilt werden konnte. Die einstweilige Verfügung sowie einen im Kölner Stadtanzeiger erschienen Bericht hierüber können Sie hier abrufen. Unseren Erfolg sahen wir natürlich nicht nur in der Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten, sondern auch darin, einer rechtsextremen Partei den Wahlkampf erschwert zu haben. Die NRhZ berichtete darüber.

Da Pro NRW die online-Veröffentlichung ihrer Wahlkampfzeitung mit dem Bildnis nicht vollständig entfernte und das Bildnis weiterhin abrufbar war, verhängte das Landgericht Köln auf unseren Antrag hin im Anschluss noch ein Ordnungsgeld.

Sven Tamer Forst

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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