Verurteilung des Landesvorsitzenden der „Jungen Alternative NRW“ rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Köln hat durch einen nicht näher begründeten Beschluss vom 29.08.2024 (III-1 ORs 127/24) die Revision von Felix Cassel, zur Zeit Landesvorsitzender der „Jungen Alternativen“ (AfD) in NRW, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.