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AfD – wieder beim Lügen erwischt

Yannik Noe von der AfD gibt eine Unterlassungserklärung ab. Bis zur Kommunalwahl war er im Landschaftsverband Rheinland tätig und hat sich nun gegenüber unseren Mandanten aus der Partei Die Linke verpflichtet folgende Unwahrheit zu unterlassen, die er in einem TikTok-Video aufgestellt hatte:

 

„Ja liebe Freunde,
wusstet ihr, dass Fraktionsvorsitzende im LVR einen Fahrdienst haben? Etwas, was eigentlich Ministern auf Landesregierungsebene zusteht. Und wusstet Ihr, dass wir als AfD-Fraktion die einzige Fraktion sind, die diesen Fahrdienst kein einziges Mal in fünf Jahren genutzt haben?“

 

Auch die Linke hat diesen Fahrdienst allerdings nie benutzt und falsch ist auch, dass es einen Fahrdienst wie für Minister*innen gibt. Es gibt die Möglichkeit eines solchen Fahrdienstes nur für bestimmte außerhalb von Köln stattfindende Sitzungen. Aber das klingt natürlich gut: Auf der einen Seite die korrupten Parteien, die sich die Taschen füllen und sich auch noch durch die Gegend kutschieren lassen, auf der anderen Seite die „saubere“ AfD. Doch welche Partei füllt sich eigentlich seit Jahren mit illegalen Parteispenden immer wieder die Taschen?

Das ist sicherlich nur ein kleines Beispiel für die vielen von der AfD verbreiteten Unwahrheiten. Wir meinen aber, man sollte dem auch im Kleinen entgegentreten, und dabei dann auch das Nützliche mit dem Angenehmen (500,00€ Honorar von der AfD) verbinden.

Sachbearbeiter: RA Forst

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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Keine Post von der AfD

Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten

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