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Partei „Die Rechte“ gibt Unterlassungsverpflichtungserklärung ab

Für unsere Mandantin erwirkten wir eine Unterlassungserklärung gegen den Kreisverband Rhein-Erft der Partei „Die Rechte“. Unsere Mandantin hatte über eine Versammlung der Rechtsradikalen unter dem Titel „Ursula Haverbeck ins Europaparlament“ auf einem Facebook Account der „Aktion Brühl“ berichtet, was der Partei „Die Rechte“ nicht gefiel (ihr allerdings auch nicht gefallen sollte). Wie immer in diesen Fällen wurde dann „Verleumdung“ gerufen und auch gleich eine Strafanzeige gestellt. So weit, so zulässig. Dann aber wurde die Strafanzeige gleich auf der webseite der Partei veröffentlicht (als Versuch, die eigene Darstellung besonders überzeugend darzustellen). Das allerdings ist regelmässig unzulässig, führte zur Abmahnung und zur Unterlassungsverpflichtungserklärung, so dass die Strafanzeige auch heute nicht mehr im Netz erreichbar ist.

Dabei hatte der hiesige Kreisverband noch prominente Unterstützung gesucht, doch auch die an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg tätige Rechtsanwältin Schneiders – den LeserInnen unseres Blog als Verteidigerin des NSU-Gehilfen Wohlleben bekannt – konnte nur die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Wie aus dieser Verpflichtung dann später für die Partei „Die Rechte“ ein Schaden von ca. 25.000,00€ entstanden ist, kann man hier nachlesen.

Sachbearbeiter bei uns: Rechtsanwalt Forst

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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