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Kein Ehrenschutz für Äußerungen im Rahmen vereinsinterner Auseinandersetzungen.

Es ist für uns immer bitter, wenn sich Gruppen, die wir bisher insgesamt vertreten haben, untereinander zerstreiten und sogar gerichtliche Schritte einleiten.

Oft geht es dabei um Geld und den Erhalt persönlicher Vorteile. So werden dann auch Gerichte bemüht, vorliegend wurde unter Gesichtspunkten des Ehrenschutzes gegen Äußerungen in einem Ausschlussantrag vorgegangen. Für die von uns vertretene Mandantin hatten wir geltend gemacht, dass diese Frage vereinsintern geregelt werden müsse und für eine Klage kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Nachdem das Landgericht Köln entsprechend unseres Antrages entschieden hatte, bestätigte der BGH diese Position in einem Grundsatzurteil.

(Nach den Regeln der ZPO können wir in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof nicht tätig werden, unsere Mandantin wurde dort von einem von uns empfohlenen Anwalt vertreten)

Sachbearbeiter: RA Forst

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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