Ebertplatz 10 | 50668 Köln

 

Zehn Jahre dauerte das Verfahren um ein Kreuz in der Eingangshalle eines bayrischen Gymnasiums, das von uns während der ersten Instanz übernommen wurde und im Berufungsverfahren erfolgreich zu Ende geführt wurde. Darüber wurde breit berichtet, z.B. im SPIEGEL und bei LTO.  Die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, kann man hier nachlesen (Kurzfassung in der Presseerklärung hier). Trotz der eindeutigen Rechtslage soll das Kruzifix immer noch in der Schule hängen. Rechtsanwalt Reinecke hat dazu noch etwas auf seinem Blog geschrieben, vor allem hat eine der Klägerinnen eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

Eberhard Reinecke