Dreister Entmietungsversuch gestoppt
Das Amtsgericht Köln hat auf unseren Antrag gegen eine Vermieterin der Arbeiterhäuser in der Keupstraße eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Verpflichtung, die Beheizung der Wohnung wieder her zu stellen.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Das Amtsgericht Köln hat auf unseren Antrag gegen eine Vermieterin der Arbeiterhäuser in der Keupstraße eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Verpflichtung, die Beheizung der Wohnung wieder her zu stellen.
Erster Erfolg in der Berufungsinstanz.
Rechtsanwalt Forst vertritt Mieterin und Mieter, denen die Vermieterin das Dach über dem Kopf abgerissen hatte.
Das Amtsgericht Köln weist eine Räumungsklage des Vermieters gegen unserem Mandanten ab.
Wir hatten im Berufungsverfahren die Vertretung von Kalle Gerigk übernommen. Es gelang uns zwar zumindest teilweise für die Wiederholung der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren zu sorgen