
Jakob Kreutzer
Keine Post von der AfD
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten zu werfen.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten zu werfen.
Wir vertreten vier Antragsteller*innen vor dem OVG NRW, die sich gegen rechtswidrig hohe Nutzungsgebühren für ihre Unterkünfte wehren.
Das Amtsgericht Köln hat auf unseren Antrag gegen eine Vermieterin der Arbeiterhäuser in der Keupstraße eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Verpflichtung, die Beheizung der Wohnung wieder her zu stellen.
Mit Beschluss vom 30.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln einen Mandanten freigesprochen, der zunächst in erster und zweiter Instanz wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt worden war.