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Keinen „Mut zur Wahrheit“ hatte wieder einmal ein AfDler. Wir haben hier wiederholt über Felix Cassel berichtet, der wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt wurde. Nach der Verurteilung pflegte er den Opfermythos und initiierte eine Spendensammlung. Wir hatten dazu bereits einen Faktencheck veröffentlicht. Das hielt ihn allerdings nicht davon ob, in einem Interview frei erfundene Behauptungen über mich zu verbreiten (auf die unterstrichenen Passagen bezieht sich die Abmahnung):

Das war ganz witzig weil der Anwalt des Linken der hat gesagt ah schrecklich der ist mit viel zu wenig Strafe davon gekommen, das ist eigentlich ein Skandal dass der hier nur 7 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung bekommen hat, der hat aber keine Berufung eingelegt, also wenn er das so schlimm fand, dann hätte er ja was gegen machen können aber schien ja dann doch eigentlich ganz zufrieden mit dem Urteil, ich nicht, deswegen bin ich in die Berufung gegangen. Und dann sind dagegen aber die Staatsanwaltschaft und der linke Anwalt die sind dann in Revision gegangen. Die von dem Linken, die war total absurd also der hat dann quasi so Nazisysteme konstruiert und quasi dem Richter Naziverdacht unterstellt und dass deswegen er mich freigesprochen hätte.

 

Es war übrigens nach 50 Jahren meine erste Abmahnung in eigener Sache. Nach Abmahnung gab Cassel eine Unterlassungserklärung ab, allerdings so spät, dass er die Kosten des zwischenzeitlich eingeleiteten Gerichtsverfahrens zu zahlen hat. „Mut zur Wahrheit“ (AfD-Sprech) hat Cassel allerdings nicht. Das Interview wurde an der entsprechenden Stelle geändert, aber natürlich kein Hinweis darauf, dass früher frei erfundene Behauptungen aufgestellt wurden. Etwas peinlich für den Jurastudenten im mehr als 10. Semester (oder mehr), dass er nicht weis, dass der Nebenkläger wegen des Strafmasses gar keine Berufung einlegen darf – selbst wenn er wollte.

Eberhard Reinecke