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Dreister Entmietungsversuch gestoppt

Das Amtsgericht Köln hat auf unseren Antrag gegen eine Vermieterin der Arbeiterhäuser in der Keupstraße eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Verpflichtung, die Beheizung der Wohnung wieder her zu stellen.

Das Amtsgericht Köln hat auf unseren Antrag gegen eine Vermieterin der Arbeiterhäuser in der Keupstraße eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Verpflichtung, die Beheizung der Wohnung wieder her zu stellen.

Vorangegangen war dem ein besonders dreister Versuch, die Häuser zu entmieten. Durch Aushang (und durch ein entsprechendes Schreiben) wurden die Mietenden unterrichtet, dass die Heizung stillgelegt sei und nicht repariert werden könne. Den Mietenden wurde empfohlen, sich noch vor dem Winter eine neue Wohnung zu suchen. Allerdings: Die Heizung war bereits im letzten Winter immer wieder ausgefallen, der Schornsteinfeger kontrolliert auch regelmäßig am Anfang des Jahres. Offensichtlich wollten die Vermieterinnen die Beheizung torpedieren, und haben deshalb monate- oder jahrelang nichts an der Heizung getan, um die Mietenden zum Auszug zu bewegen. Dies wäre auch deswegen besonders profitabel, weil die Sozialbindung der Wohnungen zum 31.12.25 ausläuft. Wir sind zuversichtlich, dass die Entmietung nicht gelingen wird. Der WDR berichtete über den Fall am 4.10.24 und am 8.10.24, unsere Presseerklärung finden sie hier.

Verantwortlich: Rechtsanwalt Jakob Kreutzer

Update vom 11.10.2024: Na bitte, geht doch. Nachdem sich ein Rechtsanwalt für die Vermieterin gemeldet hat und eine Besichtigung der Heizung für den 14.10.24 ankündigte, wurde ihm noch einmal der ganze Strauss von Ansprüchen dargestellt (auch für weitere Mietende), die entstehen können. Und tatsächlich gelang des dann der Vermieterin schon für den heutigen Tag einen Installateur zu finden, der die Heizung wieder in Gang setzte. Die Mietenden werden jetzt aber wachsam bleiben und wir für unsere Mandant*innen auch.

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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