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Das Amtsgericht Köln hat auf unseren Antrag gegen eine Vermieterin der Arbeiterhäuser in der Keupstraße eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Verpflichtung, die Beheizung der Wohnung wieder her zu stellen.

Vorangegangen war dem ein besonders dummdreister Versuch, die Häuser zu entmieten. Durch Aushang (und durch ein entsprechendes Schreiben) wurden die Mietenden unterrichtet, dass die Heizung stillgelegt sei und nicht repariert werden könne. Den Mietenden wurde empfohlen, sich noch vor dem Winter eine neue Wohnung zu suchen. Allerdings: Die Heizung war bereits im letzten Winter immer wieder ausgefallen, der Schornsteinfeger kontrolliert auch regelmäßig am Anfang des Jahres. Offensichtlich wollten die Vermieterinnen die Beheizung torpedieren, und haben deshalb monate- oder jahrelang nichts an der Heizung getan, um die Mietenden zum Auszug zu bewegen. Dies wäre auch deswegen besonders profitabel, weil die Sozialbindung der Wohnungen zum 31.12.25 ausläuft. Wir sind zuversichtlich, dass die Entmietung nicht gelingen wird. Der WDR berichtete über den Fall am 4.10.24 und am 8.10.24, unsere Presseerklärung finden sie hier.

Verantwortlich: Rechtsanwalt Jakob Heering

Update vom 11.10.2024: Na bitte, geht doch. Nachdem sich ein Rechtsanwalt für die Vermieterin gemeldet hat und eine Besichtigung der Heizung für den 14.10.24 ankündigte, wurde ihm noch einmal der ganze Strauss von Ansprüchen dargestellt (auch für weitere Mietende), die entstehen können. Und tatsächlich gelang des dann der Vermieterin schon für den heutigen Tag einen Installateur zu finden, der die Heizung wieder in Gang setzte. Die Mietenden werden jetzt aber wachsam bleiben und wir für unsere Mandant*innen auch.