Ebertplatz 10 | 50668 Köln

2002 –

Im Juni 1999 fand in Köln der Weltwirtschaftsgipfel und das G7-Treffen statt. Dies führte zu massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Nachträglich stellte das Verwaltungsgericht Köln  auf unsere Klage die Rechtswidrigkeit verschiedener Massnahmen insbesondere von Einkesselungen fest. In anderen Fällen wollte sich das Verwaltungsgericht nicht mit den Klage befassen, behauptete es handele sich nicht um Polizeirecht sondern um Strafprozessrecht und verwies die Sache an das Amtsgricht. Auf unsere Beschwerde stellte das OVG die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtes fest. Anschliessend lies es dann die Polizei nicht mehr auf Entscheidungen ankommen, sondern erkannte die Rechtswidrigkeit ihre früheren Massnahmen an.