Ebertplatz 10 | 50668 Köln

Das Urteil finden Sie hier. Es enthält keine juristischen Besonderheiten, sondern belegt nur wie umfangreich der Mieter recherchieren und vortragen muss, um Widersprüche im Vortrag des Vermieters aufzuzeigen. Leider gelingt dies in vielen Fällen nicht. Die vom Vermieter zunächst eingelegte Berufung wurde nach Hinweis des Landgerichtes zurückgenommen.