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Nur teilweise erfolgreich beim Bundes­verwaltungs­gericht – Sperrwirkung des Versammlungs­rechts

Mit Urteil vom 27.03.2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem von uns vertretenen Verfahren entschieden, dass es für die Polizei in bestimmten Fällen möglich ist, gegen die Teilnehmer*innen einer Versammlung polizeirechtlich vorzugehen, bevor diese aufgelöst wurde. Damit wird der bislang allgemein anerkannte „Grundsatz der Polizeifestigkeit“ einer Versammlung beschränkt. Über die erste Instanz beim VG Sigmaringen, die […]