„Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“: Demonstrationsrecht auch auf privatem Gelände
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass die Durchführung einer von dem Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ angemeldeten Kundgebung auf dem Messegelände in Köln als allgemein geöffnete und öffentlich zugängliche Fläche gewährleistet werden müsse.