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Das Oberlandesgericht Köln hat durch einen nicht näher begründeten Beschluss vom 29.08.2024 (III-1 ORs 127/24) die Revision von Felix Cassel, zur Zeit Landesvorsitzender der „Jungen Alternativen“ (AfD) in NRW, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Die Verurteilung durch das Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit Bewährung, über die wir bereits früher berichtet hatten, ist damit rechtskräftig. Felix Cassel muss 500,00 € an den Nebenkläger unseren Mandanten zahlen weiterhin 1.000,00€ als Bewährungsauflage an ein Kinderhospiz und auch die gesamten Prozesskosten, einschließlich unseres Honorars. Da kommt dann ein hübsches Sümmchen zusammen, nachdem Cassel die Verurteilung durch das Amtsgericht nicht akzeptierte sondern insgesamt fünf Instanzen bemühte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) – teilweise jeweils mit mehreren Verhandlungstagen.

Rechtskräftig ist damit auch die Feststellung des Landgerichtes, dass es Felix Cassel „erkennbar daran gelegen gewesen sei, sich als Opfer darzustellen“, dass diese Darstellung aber „eine unwahre Schutzbehauptung“ sei. Wieder mal zeigt sich, dass der beliebte AfD-Slogan „Mut zur Wahrheit“ eigentlich nichts anderes bedeutet als die Dreistigkeit, Lügen als Wahrheit darzustellen. Felix Cassel macht durchaus den Eindruck, dass er weitergehende politische Ämter anstrebt und wahrscheinlich wird es bei der Jungen Alternative und/oder der AfD kaum Konsequenzen aus der Verurteilung geben; eventuell nützt ihm sogar AfD-intern ein Status als „Opfer der Justiz“.

Eberhard Reinecke