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Antidiskriminierungs­recht / AGG-Recht

Das Antidiskriminierungsrecht und seine wichtigste gesetzliche Stütze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG), erlangen immer mehr Bedeutung. So ernüchternd es ist, dass Diskriminierungen im Arbeitsumfeld, bei Alltagsgeschäften, bei der Wohnungssuche und darüber hinaus bis heute weit verbreitet sind, so wichtig ist es, dass Betroffene rechtlich nicht schutzlos dastehen. In diesen Fällen stehen wir anwaltlich an Ihrer Seite.

Wir vertreten Sie, wenn Sie Ansprüche nach dem AGG geltend machen möchten, sei es aufgrund von erlittenen Diskriminierungen aufgrund Ihres Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion, oder aufgrund von Rassismuserfahrungen. Neben einem möglichen Vorgehen nach dem AGG, beraten wir Sie auch in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht, um Ihre Rechte umfassend zu verteidigen. Wir helfen bei der Beweisführung und begleiten Sie vertrauensvoll durch außergerichtliche Verfahren sowie etwaige Gerichtsprozesse.

Gleichermaßen beraten und unterstützen wir Sie, wenn sei arbeitgeberseitig die Vorgaben des AGG umsetzen sowie Ihre Mitarbeitenden schulen und schützen möchten.

So können wir Sie unterstützen:

  • Rechtsberatung beim Verdacht auf Diskriminierung (Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung)
  • Beratung bzgl. der Umsetzung von Arbeitgeberpflichten nach dem AGG sowie effektiven Präventions- und Schulungsmaßnahmen
  • Beurteilung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen nach § 15 AGG
  • Formulierung von Beschwerde-, Anspruchs- und Unterlassungsschreiben (wichtig sind hier mitunter kurze Fristen)
  • Vertretung bei außergerichtlicher Einigung oder Schlichtung
  • Durchsetzung von Entschädigung- und/oder Unterlassungsansprüchen vor dem Arbeits- oder Zivilgericht
  • Kooperation mit Beratungsstellen – Nutzung strategischer Klagen zur Rechtsfortbildung


Beispielfälle aus der Praxis

  • Benachteiligende Ablehnungen bei Bewerbung oder Beförderung, die an geschützte Merkmale des AGG anknüpfen (Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung)
  • Sexuelle Belästigung im Büro, oder Mobbing wegen sexueller Orientierung
  • Kündigungen, die an geschützte Merkmale des AGG anknüpfen
  • Zwingende Abfrage eines binären Geschlechts und binärgeschlechtliche Ansprache nichtbinärer Personen im Vertragsverhältnis
  • Diskriminierung z.B. wegen der ethnischen Herkunft oder der sexuellen Orientierung bei der Wohnungssuche

Wenn Sie sich näher über den Schutz des AGG sowie relevante Praxisfälle informieren möchten, empfehlen wir ergänzend die Informationsangebote und die Rechtsprechungsübersicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 

Zuständig für das Antidiskriminierungsrecht ist: