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Keine Post von der AfD

Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten zu werfen.

Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten zu werfen.

Unser Mandant hatte vor der Europawahl 2024 festgestellt, dass sowohl in seinem Briefkasten als auch in den Briefkästen verschiedener anderer Bewohner des Hauses Werbematerial der AfD eingeworfen war. Er hatte allerdings ausdrücklich einen Aufkleber gegen AfD-Werbematerial angebracht. Gegen die von uns eingereichte Unterlassungsklage versuchte die AfD sich mit der Behauptung zu verteidigen, sie habe das Einwerfen nicht veranlasst.

In seinem ausführlichen mit umfangreicher Rechtsprechung belegten Urteil hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass die AfD hier jedenfalls mittelbarer Störer sei, da sie nichts unternommen hatte, um bei dieser Art der Verteilung zu verhindern, dass gegen den erklärten Willen der Empfänger Werbematerial eingeworfen wird Dabei war entscheidend, dass über die Internetseite www.wir-lieben-Deutschland.de – von der AfD selbst als ihr „offizieller Werbemittelshop“ bezeichnet – Werbematerial für die AfD gegen eine Gebühr zu erwerben waren und zwar in Auflagen zwischen 500 bis 100.000 Stück. Wörtlich heißt es im Urteil:

Der Herausgeber verfügt über die Rechtsmacht, gegen weitere Störungen des Selbstbestimmungsrechts der „Endkunden“ einzuschreiten. Deshalb ist er gehalten, alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Rechtsbeeinträchtigungen des Kl. auszuschließen (BGH, NJW 1989, 902 (903); Weise, GRUR 1989, 653 (657)). Entsprechende Maßnahmen hat die Beklagte nicht dargelegt. Sie hat vielmehr nach ihrem eigenen Vortrag keinerlei Aktivitäten entfaltet, um Belästigungen der Empfänger der Flyer und damit auch des Klägers zu verhindern.

 

Das Urteil ist rechtskräftig.

Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Forst und Rechtsanwalt Kreutzer

 

Eberhard Reinecke

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Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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