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Selbst­verständnis

So vielseitig unsere Gesellschaft ist, so vielseitig sind auch die rechtlichen Probleme.

Um eine qualitativ hochwertige Beratung zu gewährleisten, haben wir jeweils Schwerpunkte in unserer Tätigkeit, wissen aber auch, welche Sachgebiete wir nicht bearbeiten.

Die hohen Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, dokumentieren sich darin, dass wir Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen (RA Forst und RA Reinecke: jeweils Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, RA Reinecke zusätzlich von 2003 bis 2015 Fachanwalt für Steuerrecht; RAin Krenzel: Fachanwältin für Strafrecht) bzw. Tätigkeitsschwerpunkte haben (RA Heering im Arbeitsrecht und Mietrecht).

Anders als vielen anderen anwaltlichen Werbeaussagen liegen der Bezeichnung „Fachanwalt“ theoretische Prüfungen und Nachweise der praktischen Tätigkeit zu Grunde, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden. Darüber hinaus müssen jährliche Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Wir sind überzeugt davon, dass zu einem/r guten Anwält*in auch die Fähigkeit gehört, sich über Ungerechtigkeiten aufregen zu können – ansonsten wird man zum/r Zyniker*in. Daher versuchen wir immer, einen Weg im Interesse der Mandant*innen zu finden. Gleichzeitig hilft es den Mandant*innen aber nicht, wenn man ohne Rücksicht auf Verluste und Wirtschaftlichkeit alles juristisch Denkbare unternimmt. Nach unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Selbstverständnis ist es nicht ausreichend, nach außen parteiisch zu sein. Eine realistische Einschätzung der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ist wesentlich für unsere Arbeit. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen eine selbstverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen.

Was würden Sie denn an meiner Stelle machen?

Diese Frage ist gar nicht so selten, und oft schwer zu beantworten, da die Ausgangs-bedingungen durchaus unterschiedlich sein können, insbesondere die (finanzielle) Möglichkeit ein Risiko einzugehen. Natürlich können auch außerjuristische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Wer etwa bei einem Verzicht auf juristische Schritte sich selbst jahrelang Vorwürfe machen wird, der täte besser daran, den Prozess zu führen. Wer befürchtet einen Prozess psychisch nicht durchzustehen, verzichtet eventuell besser darauf. Unsere Aufgabe ist es auch, Ihnen einen Abschluss des mit der juristischen Auseinandersetzung verbundenen Konfliktes zu ermöglichen. Egal welche Entscheidung Sie treffen, müssen Sie dies als Ihre eigene, nicht als fremdbestimmte Entscheidung akzeptieren, mit der Sie dann einen Konflikt abschließen.

Sie müssen hier gar nicht viel tun, ich hab schon einmal alles entworfen, Sie müssen das nur auf Ihrem Briefkopf übernehmen

Auch solche Mandant*innen gibt es hin und wieder, die eigentlich gar keine/n Anwält*in benötigen, weil sie ohnehin schon alles wissen. Dabei handelt es sich häufig um durchaus komplizierte Fälle. Wir lehnen es grundsätzlich ab, so zu arbeiten. Wir müssen den Fall selbst durchdringen und unsere eigene Meinung dazu bilden.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

… lautet ein viel zitiertes Sprichwort. Dieses Sprichwort soll zum Ausdruck bringen, dass man eigentlich nie weiß, was in gerichtlichen Auseinandersetzungen herauskommt. Es kann immer Fälle geben, die nur schwer einschätzbar sind. Gelegentlich wird dieses Sprichwort aber auch von Kolleg*innen als Ausrede benutzt, wenn das Verfahren anders gelaufen ist, als zuvor den Mandant*innen prognostiziert.

Wir gehen aber davon aus, dass es in fast allen Fällen möglich ist, eine vernünftige Einschätzung zu den Problemen des Falles und oft auch zum Ausgang des Verfahrens zu geben. Der Ausgang eines Verfahrens ist umso eher prognostizierbar, je sicherer die Tatsachengrundlage ist, auf deren Grundlage das Gericht seine Entscheidung trifft. Je mehr allerdings der Ausgang eines Verfahrens von umstrittenen Tatsachen und einer Beweisaufnahme, insbesondere von Zeug*innenaussagen abhängt, desto schwieriger wird auch die Prognose des Verfahrensausganges. Dass Zeug*innen vor Gericht nicht sagen, was sie nach Meinung unserer Mandant*innen wissen, ist keineswegs selten. Aber auch in diesen Fällen lässt sich zumindest darstellen, welche Chancen es gibt, wenn keine der Parteien ihre Darstellung beweisen kann. Wir haben den Ehrgeiz, dass Sie in einer gerichtlichen Entscheidung keine Argumente lesen, die wir mit Ihnen nicht zuvor erörtert haben.

Vorsorgende Rechtsberatung

Wir sehen es deshalb (auch) als unsere Aufgabe an, Ihnen gegenüber offen Erfolgsaussichten und Risiken zu erläutern und faire Kompromisse zu suchen, die oft in der Lage sind, die persönlichen und finanziellen Folgen längerer Verfahren zu vermeiden. Mit diesen Erfahrungen können wir Sie auch bei der vorsorgenden Rechtsberatung unterstützen, deren Bedeutung leider oft unterschätzt wird.

Vorsorgende
Rechts­beratung

Vorsorgende und gestaltende Rechtsberatung

Der/die Anwält*in, der/die mit seinem/ihrem flammenden Plädoyer den bereits verloren geglaubten Fall noch aus dem Feuer reißt, ist eine beliebte Figur in Filmen und Serien. Auch wir erleben gerne solche Sternstunden, doch der Alltag ist davon zumeist weit entfernt, da die Weichen für eine erfolgreiche Rechtsvertretung in vielen Fällen viel früher gestellt werden.
So sind im zivilrechtlichen Bereich nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern vor allen Dingen auch vertragliche Vereinbarungen für Ihre Rechtsposition von entscheidender Bedeutung. Dies wird leider oft übersehen und es wird deshalb oft an der falschen Stelle gespart.

Einige Beispiele

  • Wer sich eine Existenz aufbauen will und dafür einen langfristigen Gewerberaum-mietvertrag benötigt, sollte diesen nicht für wenige Euro im Schreibwarenladen erwerben.
  • Wer sich mit einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus einen dauernden Wohnsitz schaffen will, sollte sich – gerade bei Eigentumswohnungen – die vielfältigen vertraglichen Vereinbarungen und damit auch Beschränkungen vor dem Kauf erklären lassen, damit er weiß, worauf er sich einlässt.
  • Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, die größere gemeinsame Investitionen tätigt, sollte u.a. wissen, welche Konsequenzen eine Trennung hat. Dies kann ohne Regelungen zu einem bösen Erwachen auch in wirtschaftlicher Hinsicht führen.
  • Diese Beispiele ließen sich fortsetzen mit Gesellschaftsverträgen, Erbregelungen, Regelungen in Wohngemeinschaften, usw.
In diesem Zusammenhang hören wir am häufigsten: „Wir vertrauen uns, bei uns zählt noch das Wort/der Handschlag, schriftliche Vereinbarungen dokumentieren Misstrauen.“ Das ist falsch. Klare und eindeutige, d. h. im Regelfall schriftliche Vereinbarungen, werden nicht für die sonnigen Zeiten gemacht, in denen die Vertragspartner sich gut verstehen. In solchen Zeiten kann jede Regelung auch wieder geändert werden. Es geht um die eher trüben Zeiten, in denen gestritten wird. Dann müssen die Vereinbarungen im Idealfall so präzise sein, dass sie (juristischen) Streit vermeiden helfen. In guten Zeiten lassen sich ohne Zweifel bessere Regelungen für Konfliktsituationen finden, als wenn der Konflikt bereits ausgebrochen ist.

Wir sehen es als einen wichtigen Teil unserer Arbeit an, Sie bei Vertragsabschlüssen zu beraten, Ihnen mögliches – uns aus unserer Tätigkeit bekanntes – Konfliktpotential darzustellen und angemessene Regelungen auf Basis Ihrer Vorschläge zu entwickeln. Natürlich hat diese Tätigkeit ihren Preis. Auch wenn in den meisten der Beispiele nicht mit einer Übernahme durch Rechtsschutzversicherungen gerechnet werden kann, ist unser Honorar im Regelfall immer noch sehr viel kostengünstiger als eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung auf Basis mündlicher oder unklarer und umstrittener „selbst gestrickter“ Vereinbarungen.

Rechtsanwält*innen in
Bürogemeinschaft

Dies bedeutet, dass wir Sach- und Personalausgaben teilen, das Mandatsverhältnis aber mit den einzelnen RechtsanwältInnen zu Stande kommt. Auch in der Bürogemein­schaft arbeiten wir natürlich eng zusammen, bilden Schwerpunkte in unseren Tätigkeiten und vertreten uns bei Terminproblemen.

Auch wenn die Haftung für anwaltliche Fehler immer nur im Mandatsverhältnis besteht (also gegenüber dem einzelnen Anwalt bzw (RA Reinecke und Forst) gegenüber der Sozietät) verkürzt das Ihre Rechte nicht. Wir alle sind pflichtversichert bis zu einer Schadenssumme von 250.000,00 €.