Eberhard Reinecke

Rechtsanwalt Reinecke ist auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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  • Geboren 1948, verheiratet, zwei erwachsene Kinder
  • Jurastudium (ab 1966) in Freiburg, Göttingen, Hamburg
  • Referendarzeit in Hamburg u.a. bei Rechtsanwalt Kurt Groenewold
  • 1974 – 1979 Rechtsanwalt in Hamburg
  • ab 1980 Rechtsanwalt in Köln

Rechtsgebiete

  • Miet- und Wohnungseigentums- sowie sonstiges Immobilienrecht (Fachanwalt)
  • Presserecht, Urheberrecht, Medienrecht (Fachanwalt)
  • Steuerrecht (Fachanwalt von 2003 – 2015)
  • Anwaltshaftung

Von 2013 bis 2018 war Rechtsanwalt Reinecke als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren tätig und hat dazu eine Vielzahl von Beiträgen auf unserem Blog „Die Schneeflocke“ veröffentlicht. Bedingt durch die Tätigkeit im NSU-Verfahren übernimmt Rechtsanwalt Reinecke nur noch wenige neue Mandate. Seit 2008 arbeitet er eng mit Rechtsanwalt Forst zusammen, der ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht ist. Dieser führt wesentliche Teile des Dezernates fort. Natürlich steht Rechtsanwalt Reinecke diesem Kollegen weiter mit seinem Rat zur Verfügung.

Engagement

Rechtsanwalt Reinecke ist Mitglied im DAV. Er ist parteipolitisch nicht organisiert, unterstützt aber mit juristischen Expertisen die Arbeit der Partei „Die Linke“ in Köln. Für diese war er (ehrenamtlich) auch Mitglied im Polizeibeirat der Stadt Köln (bis 2020). Seit Februar 2017 ist er Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht“. Er schreibt gelegentlich Artikel zu juristischen Fragen, früher für die Stadtrevue und die NrhZ, jetzt für unseren Blog „Die Schneeflocke“

Direkter Kontakt: reinecke(at)anwaltsbuero-ebertplatz.de