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Anwaltshaftung

Rechtsanwälte sind keine besseren oder schlechteren Menschen als andere Teile der Bevölkerung.

Es gibt für uns daher auch keinen Grund Prozesse deswegen nicht zu führen, weil der Prozessgegner ein Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ist. Allerdings: Wie wir auch ansonsten keine Mandate übernehmen, bei denen wir Prozesse gegen Personen führen, mit denen wir persönlich befreundet sind, übernehmen wir keine Mandate gegen Rechtsanwälte, mit denen wir persönlich befreundet sind. Dies teilen wir ihnen allerdings immer vor Beginn eines eventuellen Mandates mit.

Wir wissen,  dass es durchaus vorkommt, dass Rechtsanwälte überhöhte Rechnungen schreiben oder Fehler in der Bearbeitung ihrer Fälle machen. Dafür sind sie versichert, aber trotzdem muss oft sehr hart um Ihre Rechte gekämpft werden.

Allerdings ist die Anwaltshaftung durchaus ein kompliziertes Rechtsgebiet. Die Übernahme von Fällen ist oft arbeitsintensiv, sodass wir in diesen Angelegenheiten gelegentlich auch bereits für die Sichtung des Materials einschließlich einer ersten groben Stellungnahme ein gesondertes Honorar vereinbaren.

Um ihnen einen ersten Überblick über die recht komplizierten Probleme der Anwaltshaftung zu verschaffen haben wir ihnen einen kleinen Überblick erstellt.

Bearbeitet werden diese Fälle vornehmlich durch Rechtsanwalt Reinecke

Zuständig für Anwaltshaftung ist: