Eberhard Reinecke
Rechtsanwalt Reinecke ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Vita
- Geboren 1948, verheiratet, zwei erwachsene Kinder
- Jurastudium (ab 1966) in Freiburg, Göttingen, Hamburg
- Referendarzeit in Hamburg u.a. bei Rechtsanwalt Kurt Groenewold
- 1974 – 1979 Rechtsanwalt in Hamburg
- ab 1980 Rechtsanwalt in Köln
Rechtsgebiete
- Presserecht, Medienrecht (Fachanwalt)
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Fachanwalt) sowie sonstiges Immobilienrecht
- Anwaltshaftung
Rechtsanwalt Reinecke ist Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht und engagiert sich dort für säkulare Rechtspolitik
Altersbedingt übernimmt Rechtsanwalt Reinecke nur noch wenige ausgewählte Fälle. Mit seinen 50 Jahren Berufserfahrung steht er aber seinen Kollegen stets mit Rat und Tat zur Seite.