Erfolgreich beim Kammergericht gegen angelnde Prominente.
Wir hatten früher über unsägliche Entscheidungen der Berliner Pressekammer berichtet, unter anderem über ein Urteil, nach dem ein öffentlich bekanntes Hobby einer Prominenten Ihrer Privatsphäre zuzuordnen sei und in einem offenen Brief nicht erwähnt werden dürfe.