Der mündige &
aufgeklärte Mandant

Wir sind die Berater – Sie treffen die Entscheidung.

Der Bundesgerichtshof fasst die Verpflichtung von Anwälten gegenüber Ihren Mandanten prägnant zusammen:

„Der Rechtsanwalt ist zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet. … Er hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziele zu führen geeignet sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.„

Und in der Tat sehen wir unsere Aufgabe darin, Ihnen eine selbstverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Dazu gehört vor allen Dingen, dass wir Sie über Risiken und Chancen verschiedener Handlungsoptionen aufklären. Es ist nicht unsere Aufgabe, an ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen, weil wir angeblich am besten wissen, was für Sie richtig ist. Sie müssen die Entscheidungen treffen, weil es letztlich auch immer um ihr Geld geht.

Sie haben dabei durchaus das Recht, sich auch für eine solche Option zu entscheiden, die wir für die schlechtere halten. Es kann allerdings auch vorkommen, dass unsere und Ihre Meinungen so weit auseinanderliegen, dass wir den Fall nicht bzw. nicht weiter vertreten können. Unabhängig von der Diskussion mit Ihnen und den Bedenken, die wir eventuell haben und Ihnen gegenüber auch offen darstellen, sind wir immer verpflichtet, gegenüber dem Gegner und dem Gericht Ihre Position zu vertreten und dürfen nicht die Bedenken, die wir im Gespräch mit Ihnen äußern, nach außen tragen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

lautet ein viel zitiertes Sprichwort. Lassen wir einmal weg, dass wir weder an Gott noch an seine Hand glauben (die bekanntlich manchmal nur Maradonas Hand war), so soll dieses Sprichwort zum Ausdruck bringen, dass man eigentlich nie weiß, was in gerichtlichen Auseinandersetzungen herauskommt. Nach unserer Beobachtung ist das Sprichwort aber auch häufig eine Ausrede für Berufskollegen die sich vor einer klaren Einschätzung von Prozessaussichten drücken, oder – schlimmer noch – nach einem verlorenen Prozess (an dem sie natürlich auch verdienen) über eventuelle eigene Fehler hinweggehen wollen. Wenn man schon einmal einen Vergleich zwischen Gericht und Hochsee treffen will, müsste man zumindest heutzutage einbeziehen, dass auch auf hoher See heute fast alles vorhersehbar ist, es sogar schon erste Ansätze für ein Frühwarnsystem vor Monsterwellen gibt.

Wir gehen davon aus, dass es in fast allen Fällen möglich ist, eine vernünftige Einschätzung zu den Problemen des Falles und oft auch zum Ausgang des Verfahrens zu geben. Der Ausgang eines Verfahrens ist umso eher prognostizierbar, je sicherer die Tatsachengrundlage ist, auf deren Grundlage das Gericht seine Entscheidung trifft. Je mehr allerdings der Ausgang eines Verfahrens von umstrittenen Tatsachen und einer Beweisaufnahme, insbesondere von Zeugenaussagen abhängt, desto schwieriger wird auch die Prognose des Verfahrens­ausganges. Dass Zeugen vor Gericht nicht sagen, was sie nach Meinung unserer Mandanten wissen, ist keineswegs selten. Aber auch in diesen Fällen lässt sich zumindest darstellen, welche Chancen es gibt, wenn keine der Parteien ihre Darstellung beweisen kann. Wir haben den Ehrgeiz, dass Sie in einer gerichtlichen Entscheidung keine Argumente lesen, die wir mit Ihnen nicht zuvor erörtert haben.

Ich habe im Internet gelesen…

Wir sehen es nicht als Eingriff in unsere Kompetenz ein, wenn Mandanten versuchen, auch schon vor unserer Beratung oder parallel dazu sich Kenntnisse z.B. über das Internet zu verschaffen. Wir diskutieren mit Ihnen diese Ergebnisse, erläutern diese und beziehen sie ein, wo es sinnvoll ist. Im Kern bleibt es aber natürlich unsere Aufgabe, die Rechtslage zu klären und Ihnen zu erläutern.

Was würden Sie denn an meiner Stelle machen?

Auch diese Frage ist gar nicht so selten, und oft schwer zu beantworten, da die Ausgangsbedingungen durchaus unterschiedlich sein können, insbesondere die (finanzielle) Möglichkeit ein Risiko einzugehen. Natürlich können auch außerjuristische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Wer etwa bei einem Verzicht auf juristische Schritte sich selbst jahrelang Vorwürfe machen wird, der täte besser daran, den Prozess zu führen. Wer befürchtet einen Prozess psychisch nicht durchzustehen, verzichtet eventuell besser darauf. Unsere Aufgabe ist es auch, Ihnen einen Abschluss des mit der juristischen Auseinandersetzung verbundenen Konfliktes zu ermöglichen. Egal welche Entscheidung Sie treffen, müssen Sie dies als ihre eigene, nicht als fremdbestimmte Entscheidung akzeptieren, mit der Sie dann einen Konflikt abschließen.