Zu Ihrer Vertretung benötigen wir Ihre Vollmacht, und zwar im Orginal. Eine per Fax oder eine eingescannte und uns per e-mail übersandte Vollmacht kann unzureichend sein (z.B. beim Ausspruch einer Kündigung). Zur Beschleunigung bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, unsere Vollmacht auszudrucken. Sie können diese zur Besprechung mitbringen oder uns mit der Post übersenden. Hier finden Sie
– die Vollmacht der Sozietät Reinecke und Forst
– die Vollmacht für Rechtsanwältin Dr. Struwe
– die Vollmacht für Rechtsanwalt Heering