VG Sigmaringen: Keine polizeilichen Massnahmen gegen Versammlungsteilnehmer, solange die Versammlung nicht aufgelöst ist

Gegenstand unserer Klage vor dem VG Sigmaringen war die Einkesselung  einer größeren Personengruppe, welche am Stuttgarter Messegelände gegen den Bundesparteitag der AfD demonstrierte. Darunter befand sich auch der von uns vertretene Kläger. Das Verwaltungsgericht hat die polizeiliche Einschließung entsprechend unserer Argumentation bereits deshalb für rechtswidrig erachtet, weil der Einkesselungsmaßnahme keine Auflösung der Versammlung vorangegangen war … Weiterlesen

Einkesselung von Demonstranten gegen die Partei „Die Rechte“ durch die Bundespolizei am 4.6.2016 in Dortmund war rechtswidrig

Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden.  Eines der vier nahezu identischen Urteile des VG Köln vom 12. April 2019 (20 K 8232/17; 20 K 8848/17; 20 K 8849/17 und 20 K 8850/17) ist hier abrufbar.

Weiterlesen