Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden. Eines der vier nahezu identischen Urteile des VG Köln vom 12. April 2019 (20 K 8232/17; 20 K 8848/17; 20 K 8849/17 und 20 K 8850/17) ist hier abrufbar.
Kreisverband „Die RECHTE“ um 25.000€ ärmer
Nach wiederholten Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verklagten wir für unsere Mandantin den Kreisverband „Die RECHTE“. Nach zwei Instanzen erhielt die Mandantin 10.000,00€ nebst Zinsen, Kostenlast für „Die RECHTE“ ca. 15.000,00 €. Näheres dazu hier, Auszüge aus dem Urteil des OLG Köln hier. Sachbearbeiter: RA Forst