Kreisverband „Die RECHTE“ um 25.000€ ärmer

Nach wiederholten Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verklagten wir für unsere Mandantin den Kreisverband „Die RECHTE“. Nach zwei Instanzen erhielt die Mandantin 10.000,00€ nebst Zinsen, Kostenlast für „Die RECHTE“ ca. 15.000,00 €. Näheres dazu hier, Auszüge aus dem Urteil des OLG Köln hier. Sachbearbeiter: RA Forst

Einkesselung von Demonstranten gegen die Partei „Die Rechte“ durch die Bundespolizei am 4.6.2016 in Dortmund war rechtswidrig

Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden.  Eines der vier nahezu identischen Urteile des VG Köln vom 12. April 2019 (20 K 8232/17; 20 K 8848/17; 20 K 8849/17 und 20 K 8850/17) ist hier abrufbar.

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