VG Sigmaringen: Keine polizeilichen Massnahmen gegen Versammlungsteilnehmer, solange die Versammlung nicht aufgelöst ist
Gegenstand unserer Klage vor dem VG Sigmaringen war die Einkesselung einer größeren Personengruppe, welche am Stuttgarter Messegelände gegen den Bundesparteitag der AfD demonstrierte. Darunter befand sich auch der von uns vertretene Kläger. Das Verwaltungsgericht hat die polizeiliche Einschließung entsprechend unserer Argumentation bereits deshalb für rechtswidrig erachtet, weil der Einkesselungsmaßnahme keine Auflösung der Versammlung vorangegangen war … Weiterlesen