Sozialrecht

Das Sozialrecht wird in unserer Kanzlei durch Rechtsanwältin Lucia Alfonso vertreten.

Das Sozialrecht umfasst eine ganze Reihe von staatlichen Leistungen zur Absicherung von Risikofällen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Alter, etc. Die Sozialgesetzbücher I bis XII enthalten ein zum Teil recht kompliziertes und ausdifferenziertes System von Leistungen verschiedener Träger, welches durch die Rechtsprechung ständig weiter ausdifferenziert wird. Für den Laien sind diese Regelungen nicht leicht zu verstehen und die Praxis birgt viele Fallstricke.

In den letzten 10 Jahren ist dieses Rechtsgebiet vor allem durch die neu eingeführten Grundsicherungsleistungen und die Umgestaltung des bisherigen Systems von Sozialhilfe ins Bewusstsein der Menschen gelangt. Insbesondere die sog. Hartz-IV-Leistungen sind auch immer wieder Gegenstand von Berichterstattung. So stellt die Grundsicherung für Erwerbsfähige nach dem SGB II auch weiterhin einen nicht unerheblichen Teil unserer Beratungspraxis dar.

Aber auch die Leistungen der Pflegeversicherung, die kürzlich reformiert wurden, sind immer wieder Gegenstand aktueller Berichterstattung. Hier sind zuletzt neue Pflegegrade eingeführt worden, die auch die Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit, wie auch die steigende Anzahl von Demenzerkrankungen in der Bevölkerung, stärker gewichtet und berücksichtigt. Auch hier besteht häufig Beratungsbedarf und es gibt noch viele unbekannte Regelungen, auf die hinzuweisen ist, etwa die Pflichtmitgliedschaft von Pflegepersonen in der Rentenversicherung. 


Wie bereits angedeutet, ist das Sozialrecht ein recht komplexes System, das die Risiken des Erwerbslebens sowie die Teilnahme hieran umfassend regelt und dazu dient die Folgen von Leistungsstörungen im Erwerbsleben aufzufangen und abzufedern. Es regelt insbesondere Folgen, Rechte und Ansprüche bei

• Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I und II, sog. Hartz IV),
• Krankheit (Krankengeld, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Rehabilitationsleistungen),
• Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation, Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) und
• Alter (Rente, Grundsicherung im Alter).

Auch das Sozialversicherungsrecht gehört hierher. Hierunter fallen Fragen der Pflichtmitgliedschaft oder freiwilligen Versicherung in den verschiedenen Versicherungszweigen, wie der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Die Regelungen hier sind durchaus in den verschiedenen Zweigen unterschiedlich und auch nach Berufsgruppen teils differenziert geregelt. Gerade Freiberufler und Selbständige sind von diesem Teilgebiet betroffen, wenn es um ihre Absicherung oder Pflichtmitgliedschaft geht. Zu nennen sind hier neben den bekannten Problemen der Scheinselbständigkeit auch die Einbeziehung spezieller Berufsgruppen in die Pflichtmitgliedschaft der Rentenversicherung oder die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei Fragen rund um diese Themen steht Ihnen Rechtsanwältin Alfonso als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Bitte beachten Sie ggf. laufende Fristen (dazu hier einige Hinweise) und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Zu einzelnen Aspekten ihres Rechtsgebietes hat Rechtsanwältin Alfonso auch Hinweise online gestellt:

Corona 4 – Unsere Hilfestellung: Kurzarbeitergeld auch für Kleinstbetriebe

Corona 5 – Unsere Hilfestellung: Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen für 6 Monate – hier: Hartz IV (SGB II)

Corona 7 – Noch einmal zur Aussetzung der Vermögensanrechnung bei Hartz IV