September 1996 – OLG Köln: Deutsche Liga für Volk und Heimat muss 10.000,00 DM an Roma-Frau zahlen

1993 hatten wir die Hetzjagd auf eine Romafrau durch einstweilige Verfügung gestoppt. Nachdem leider ein Bleiberecht nicht durchgesetzt werden konnte, machten wir ein Schmerzensgeld für unsere Mandantin geltend. Dafür bewilligte zwar nicht das Landgericht aber das OLG Prozesskostenhilfe. Später erkannten die Rechtsradikalen die Forderung an, so dass wir zumindest 10.000,00 DM aus den Mitgliedsbeiträgen dieser rechten Organisation unserer Mandantin zur Verfügung stellen konnten.