Das Selbstverständnis unseres Büros wurde seit 1980 durch die Rechtsanwälte Schön und Reinecke geprägt. Wir hatten dies früher so beschrieben:
Uns reizt das parteiische Eintreten für die Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten zu einem großen Teil Einzelpersonen, einzelne kleine Betriebe und Selbständige. Unsere Mandanten erwarten von uns vor allen Dingen die persönliche Beratung und Unterstützung, die nach unserer Einschätzung auch nicht ohne weiteres an Dritte delegiert werden kann. Unsere Mandanten mögen die starke persönliche Bindung zu “ihrem” Berater. Auch wir haben jeweils Schwerpunkte in unserer Tätigkeit, wissen vor allem auch, welche Sachgebiete wir nicht bearbeiten. Aber: Wir schätzen die Vielseitigkeit unserer Tätigkeitsgebiete, und stellen uns durchaus auch gerne der Herausforderung, uns in Neues einzuarbeiten.
Erfahrung…
In der Beratung sind unsere lange Berufserfahrung (Rechtsanwalt Reinecke seit 1974, Rechtsanwalt Schön von 1978 bis 2020, Rechtsanwältin Krenzel seit 1998) und unsere ausgeprägte Urteilskraft ein entscheidender Vorteil. Die Wurzeln unserer Bürogemeinschaft reichen in die Aufbruchsstimmung der sechziger Jahre zurück, in der sich die Rechtsanwälte Schön und Reinecke für den Anwaltsberuf entschieden haben. Wir alle fühlen uns auch noch heute wohl, wenn wir die Schwachen gegen die Stärkeren vertreten.
…und Dynamik
Der Grundsatz „das haben wir immer so gemacht“ führt aber nicht immer zu bestmöglichen Ergebnissen für die Mandanten. Die generationsübergreifende Arbeit mit Kolleg*innen, die an den zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre „näher dran“ sind, gewährleistet, dass wir immer auf aktuellem Stand sind. Zudem haben diese Kolleg*innen eine deutlich höhere Sprachkompetenz (Englisch, Französisch und auch Italienisch und Spanisch). Unsere „Jüngeren“ sind allerdings auch schon seit 2007 (Rechtsanwältin Alfonso) bzw. seit 2008 (Rechtsanwalt Forst) als Anwälte tätig sind.
Wissenschaftliches Arbeiten…
Wir arbeiten gerne wissenschaftlich. Wir verfügen über eine gut ausgestattete Bibliothek und lesen gerne in Büchern, nutzen aber natürlich auch unseren Zugang zu elektronischen Datenbanken.
Die hohen Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, dokumentieren sich darin, dass wir Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen (RA Forst und RA Reinecke: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, RA Reinecke zusätzlich von 2003 bis 2015 Fachanwalt für Steuerrecht; RAin Krenzel: Fachanwältin für Strafrecht). Anders als vielen anderen anwaltlichen Werbeaussagen liegen der Bezeichnung „Fachanwalt“ theoretische Prüfungen und Nachweise der praktischen Tätigkeit zu Grunde, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden. Darüber hinaus müssen jährliche Fortbildungen (mindestens 15 Stunden) gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
… und Engagement….
Wir sind überzeugt davon, dass zu einem guten Anwalt auch die Fähigkeit gehört, sich über Ungerechtigkeiten aufregen zu können – ansonsten wird man zum Zyniker. „Ungerechtigkeit“ klingt und ist auf den ersten Blick „unjuristisch“. Manchmal nimmt allerdings die Gesetzeslage und ihre Anwendung auf die konkreten Bedingungen von Menschen nicht ausreichend Rücksicht. Daraus entstehen nicht selten Situationen, in denen man gut nachempfinden kann, warum die Mandanten sich „ungerecht behandelt“ fühlen. In solchen Fällen muss man immer wieder neu überlegen, ob es nicht doch einen Weg im Interesse der Mandanten gibt.
Aber natürlich gilt auch das Umgekehrte. Wenn man in allen Fällen ohne Rücksicht auf Verluste und Wirtschaftlichkeit alles juristisch Denkbare unternimmt, hilft dies auch den Mandanten nicht. Es sprengt auch unsere zeitlichen Möglichkeiten. Nach unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Selbstverständnis ist es nicht ausreichend, nach außen parteiisch zu sein. Eine realistische Einschätzung der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ist wesentlich für unsere Arbeit.
… für mündige und aufgeklärte Mandanten
Im Zentrum unserer Tätigkeit steht Ihre Beratung als mündige und aufgeklärte Mandanten und – soweit erforderlich und möglich – die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wir sehen es deshalb (auch) als unsere Aufgabe an, Ihnen gegenüber offen Erfolgsaussichten und Risiken zu erläutern und faire Kompromisse zu suchen, die oft in der Lage sind, die persönlichen und finanziellen Folgen längerer Verfahren zu vermeiden. Mit diesen Erfahrungen können wir Sie auch bei der vorsorgenden Rechtsberatung unterstützen, deren Bedeutung leider oft unterschätzt wird.