Familienrecht

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Rechtsanwalt Schön mit dem Familienrecht. Seit Anfang 1999 ist er Fachanwalt für Familienrecht, nachdem diese Fachanwaltschaft im Jahre 1997 für Rechtsanwälte eingeführt wurde.

Reinhard Schön bearbeitet den gesamten Bereich dieses Gebietes einschließlich des Erbrechtes, d. h. er ist zuständig für Ehescheidungen, Sorge- und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsstreitigkeiten (Kindes- und Ehegattenunterhalt, Unterhalt nichtehelicher Kinder, Ausbildungsunterhalt volljähriger Kinder, Auseinandersetzung mit Sozialämtern im Bereich des sogenannten Elternunterhaltes), Vermögensauseinandersetzungen und Hausratsaufteilungen.

Auch wenn mittlerweile die von den Gerichten angewandten Unterhaltsleitlinien gut erreichbar sind, so etwa die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln (jeweils Stand: 1.1.2011), bedarf es doch regelmäßig anwaltlicher Beratung bei Anwendung dieser Richtlinien. Das ab 01.01.2008 geltende neue Unterhaltsrecht legt es im Gegensatz zu der Rechtslage vor dem 31.12.2007 nahe, sich anlässlich einer Eheschließung und danach verstärkt Gedanken über einen Ehevertrag zu machen. Vor allem bei gemeinsamen Kindern kann der Ehevertrag für den schwächeren Teil, das sind in der Realität zumeist die Frauen, Ansprüche sichern, die gesetzlich nicht – zumindest nicht ohne umfangreiche und teure Auseinandersetzungen – durchsetzbar sind.

Mit dem Inkrafttreten des neuen FamFG seit dem 01.09.2009 haben sich weitere wesentliche Veränderungen vor allem im Bereich des Versorgungsausgleichs und des ehelichen Güterrechts ergeben, die den versierten, auf dem Stand der Rechtsentwicklung kundigen „Familienrechtler“ erfordert und erweiterte Perspektiven ehevertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

Bei der Ausarbeitung von Eheverträgen und Altersvorsorgevollmachten hat Rechtsanwalt Schön schon bisher besondere Erfahrungen. Familienrechtliche Konflikte ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu lösen, stellt einen Schwerpunkt seines Bemühens dar. So sinnvoll eine gütliche Einigung in einem möglichst frühen Stadium der Partnerschaftskrise ist, so problematisch kann es sein, wenn nur eine Seite sich anwaltlich beraten lässt oder beide Partner sich „einen Anwalt teilen“. Faire Lösungen setzen im ersten Schritt Bewusstheit über die eigene Rechtslage und klare Formulierung von wechselseitigen Ansprüchen voraus.

Rechtsanwalt Schön unterstützt in seiner Tätigkeit die Arbeit von Frauenhäusern.

Spezielle Kenntnisse bestehen auch im Bereich des internationalen Familienrechts, wobei das türkische Recht einen Schwerpunkt darstellt. Die ausländerrechtlichen Folgen von familienrechtlichen Konflikten gehören ebenfalls zum bearbeiteten Sachgebiet.

Zum umfassenden Tätigkeitsfeld zählt auch das Recht der sonstigen Lebensgemeinschaften insbesondere der nicht-ehelichen Gemeinschaft.

Im Bereich des Erbrechtes kann Rechtsanwalt Schön im Besonderen auf seiner vielfältige Praxis in der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen unter Einschluss von Erbverträgen verweisen.

Das Familienrecht hat ebenso wie das Erbrecht nicht selten steuerrechtliche Bezüge. Die Beachtung dieser Zusammenhänge ist uns ein besonderes Anliegen; es verhindert in Ihrem Interesse mögliche Nachteile.

Gerade im Familien- und Erbrecht ist die vorsorgende gestaltende Beratung besonders wichtig. Mit langfristigen Konzepten lassen sich Zugriffe des Staates in Gestalt des Fiskus oder der Sozialhilfeträger verhindern bzw. zumindest abmildern.