Fahrrad & Auto

Rund um den Straßenverkehr

Rechtsanwalt Schön bearbeitet die Mandate aus dem gesamten Bereich des Straßenverkehrs. Neben Bußgeldverfahren gehört dazu vor allen Dingen die Bearbeitung von Verkehrsunfällen in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht, d. h. die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen und ggf. auch deren Abwehr.

Dies bezieht sich nicht nur auf Autounfälle, sondern auch auf Unfälle mit Fahrrädern und von Fußgängern. Wir braten in diesem Zusammenhang dringend dazu, nach dem Unfall möglichst kurzfristig die anwaltliche Unterstützung zu
suchen. Das gilt auch oder gerade in Fällen in denen die Schuld eindeutig beim Unfallgegner liegt. Aus unserer Praxis wissen wir, dass oft die Geschädigten ihre Ansprüche nicht in vollem Umfang geltend machen, oder dass die Versicherungen bei unvertretenen Personen versuchen, einzelnen Forderungen zu drücken oder von sich aus gar nicht ansprechen.

Gerade weil bei eindeutiger Rechtslage die Versicherungen von Anfang an die anwaltliche Tätigkeit bezahlen müssen, ist es nicht sehr erquicklich, lediglich die Restarbeiten (das was die Versicherung nicht sofort bezahlt) durch den Anwalt bearbeiten zu lassen. Noch ärgerlicher ist allerdings, wenn Sie trotz alleinigem Verschuldens des Unfallgegners auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben, z.B. weil Sie falsche Vorstellungen über die Möglichkeit der Anmietung eines Ersatzwagens haben. Auch die Frage, ob und wann die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden sollte, muss sorgfältig geprüft werden.

In dieses Dezernat fallen schließlich auch sonstige Rechtsfragen um Auto, Motorrad und Fahrrad, zum Beispiel Probleme mit Kaufverträgen insbesondere im Zusammenhang mit Mängelhaftung.