Rechtsanwältin Dr. Andrea Struwe: Ein wichtiger Schritt zur Fachanwältin für Familienrecht

Frau Dr. Struwe hat einen wichtigen Schritt für den Erwerb des Titels „Fachanwältin für Familienrecht“ gemacht. Nach § 2 der Fachanwaltsordnung setzt die Zulassung als Fachanwältin den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen voraus.

Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt in einem Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden, darüber hinaus müssen Aufsichtsarbeiten von insgesamt 15 Stunden geschrieben werden. Frau Dr. Stuwe hat sowohl den Lehrgang absolviert, wie Leistungskontrollen bestanden.

Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen erfolgt durch die Anzahl der in einem Zeitraum von drei Jahren bearbeiteten Mandate. Bis die erforderliche Fallzahl erreicht ist, muss Frau Dr. Struwe in jedem Jahr dieselben Fortbildungen wie eine Fachanwälten für Familienrecht nachweisen. Zu unserem Leistungsspektrum im Familienrecht geht es hier.