Wir hatten für Wolfgang Stückle eine einstweilige Verfügung gegen pro NRW und Beisicht erwirkt, weil diese wahrheitswidrig behaupteten, er sei Mitglied der MLPD. Da beide nicht hinreichend gegen weitere Veröffentlichungen auf weitere Portalen vorgegangen waren sah das LG Köln einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung. Insgesamt eine interessante Entscheidung zum Umfang der Haftung bei Unterlasungstiteln. Wir dazu auch bereits etwas in der NRhZ geschrieben.