Mai 2014 – Eigenbedarfskündigung erfolgreich abgewehrt

Das Amtsgericht Köln weist eine Räumungsklage des Vermieters gegen unserem Mandanten ab. Das Urteil finden Sie hier. Es enthält keine juristischen Besonderheiten, sondern belegt nur wie umfangreich der Mieter recherchieren und vortragen muss, um Widersprüche im Vortrag des Vermieters aufzuzeigen. Die vom Vermieter zunächst eingelegte Berufung wurde nach Hinweis des Landgerichtes zurückgenommen.