März 2010 – Wort und Bildberichterstattung über Dr. Schertz zulässig

Prof. Dr. Schertz war gegen eine Berichterstattung in der NRhZ über ihn – eine Auseinandersetzung mit einem ihn lobenden Artikel – gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Berlin hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, im Hauptverfahren auch für Prof. Dr. Schertz entschieden (aus dem Urteil ergibt sich auch der Sachverhalt), das Kammergericht wies die Klage dann kurz und trocken ab. Wir hatten dazu auch bereits in der NRhZ geschrieben.