Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike (www.buskeismus.de) mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich. Nach dem klageabweisenden Urteil der ersten Instanz wies Landgericht Berlin die Berufung als unzulässig zurück. Über den Prozess hat Stefan Niggemeyer berichtet, auch in der NRhZ gab es dazu einen Artikel, der sie auch mit einem weiteren Verfahren von Prof. Dr. Scherz gegen die NRhZ befasste.