Kreisverband „Die RECHTE“ um 25.000€ ärmer

Nach wiederholten Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verklagten wir für unsere Mandantin den Kreisverband „Die RECHTE“. Nach zwei Instanzen erhielt die Mandantin 10.000,00€ nebst Zinsen, Kostenlast für „Die RECHTE“ ca. 15.000,00 €. Näheres dazu hier, Auszüge aus dem Urteil des OLG Köln hier.

Sachbearbeiter: RA Forst