Udo Voigt scheitert mit einer Klage gegen die VVN. Das Gericht zieht einen „Schlussstrich“ und weisst die Klage wegen Eintritts der Verjährung ab. Die Begründung ist hinsichtlich der Fälligkeit von Anwaltsvergütung und der Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen durchaus lehrreich.