Presse- und Medienrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Reinecke im Presserecht reicht bis Ende der 1970er Jahre zurück. So war er (wenn auch leider erfolglos) an der Entscheidung des Bundesverfassungsrichtes 1 BvR 262/91 beteiligt, eine Entscheidung die heute noch grundlegend für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist. Heute ist das Presse- und Medienrecht ein Schwerpunkt unserer Bürogemeinschaft. Sowohl Rechtsanwalt Reinecke (seit Februar 2011) wie  Rechtsanwalt Forst (seit April 2015) sind Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht.

Auf dem Gebiet des Medienrechtes liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Äußerungsrecht (Presse und Internet). Wir sehen es hier als unsere Aufgabe an, unbequeme Meinungen vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Wir vertreten kleinere Presseprojekte, wie die Kölner Stadtillustrierte “Stadt Revue“ (schon seit 1983), das Internet-magazin report-k,  die Zeitschrift SoZ. Verbunden durch eine persönliche Freundschaft mit dem mittlerweile verstorbenen Herausgeber haben wir lange die NRhZ vertreten. Darüber hinaus gehören  Initiativen, die gerne mal anderen auf die Füße treten wie Lobby-Control, „Aktion gegen Arbeitsunrecht“ und antifaschistische Initiativen wie die VVN-BdA  zu unseren Mandanten.

Wir vertreten auch den Publizisten Werner Rügemer, einer der besten Kenner zum Thema Korruption, Kölscher Klüngel, Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Er schrieb schon vor mehr als 15 Jahren im Vorwort zu seinem Buch “Colonia Korrupta”:

“Namentlich danken möchte ich Rechtsanwalt Eberhard Reinecke für die aufwendige Vertretung in zahlreichen Gerichtsverfahren“

Seit 2009 vertritt RA Reinecke in einer Reihe von Verfahren Rolf Schälike, der unter www.buskeismus.de und unter www.buskeismus-lexikon.de ein Internetprojekt zu Verfahren vor der Pressekammer in Hamburg und anderen Städten betrieb.

Ohne Zweifel ein Höhepunkt der bisherigen Tätigkeit war der Erfolg vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für unseren Mandanten Ulrich Brosa.

Ein weiterer Schwerpunkt im Presserecht (teilweise auch im Strafrecht) liegt mittlerweile in Auseinandersetzungen mit rechten Gruppierungen. Früher vor allem mit proKöln und proNRW. Schon in den 80er Jahren setzten wir gegen die rechtsradikale Gruppierung „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ (Vorgängerorganisation der Gruppierung Pro Köln) das Verbot durch, eine Roma-Frau mit Steckbrief und Aussetzung einer Belohnung zu suchen und haben ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld für die Roma-Frau erstritten.

Im Jahre 2008 setzten wir gegen Pro Köln und eines ihrer Ratsmitglieder die Zahlung einer Vertragsstrafe von über 10.000,00 € durch, weil unwahre Behauptungen im Internet wiederholt wurden. Im Landtagswahlkampf 2010 stoppen wir durch eine einstweilige Verfügung die Verteilung der Wahlkampfzeitung von proNRW, solange sich darin das Foto des Künstlers Gregor Merten nebst der von ihm geschaffenen Plastik befindet.

Auch nachdem sich pro Köln nun aufgelöst hat, geht uns die Arbeit nicht aus. Die AfD erweist sich als recht klagefreudig, so dass wir schon manche Auseinandersetzung mit ihr für unsere Mandanten führen mussten, aber auch Parteien wie „Die Rechte“ kann durchaus bei Rechtsverletzungen entgegengetreten werden, die wir im Jahre 2020 um 25.000,00€ ärmer machten.

Wir haben keine Angst vor „großen Namen“. Professor Dr. Schertz (Kanzlei Schertz/Bergmann, Berlin), der es gar nicht gerne hört als „Prominentenanwalt“ bezeichnet zu werden, gehört zu unseren häufigen Gegnern. In den oft für unsere Mandanten erfolgreichen Verfahren ging es nicht nur um Prominente, sondern auch um Klagen, die Professor Dr. Schertz in eigenen Angelegenheiten – nach unserer Beobachtung gerne – führt. Die bisher einzige erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in unserer Kanzlei entstand auch aus einem Verfahren mit Prof. Dr. Schertz persönlich.

Wenn man – wie wir – linke Zeitungen und Projekte vertritt, so kommt man natürlich auch nicht an der Kölner Medienkanzlei Höcker vorbei, die sich nach unserer Beobachtung mehr und mehr zur Hauskanzlei der AfD entwickelt, die aber auch nur mit Wasser kocht.

Zwar wird das Medien- und Presserecht von interessierter Seite – auch von unseren Berufskollegen – gerne mit der Aura des besonderen Spezialwissens umgeben, dabei gibt es – abgesehen vielleicht von Bauprozessen – kaum ein Gebiet, auf dem die außerjuristische Recherche so wichtig ist. Gerade wenn es um angeblich unzutreffende Tatsachenbehauptungen geht, oder auch um die Grundlagen von Meinungsäußerungen, kommt es entscheidend auf die sorgfältige Recherche an.

Da wir in den Gespächen mit unseren Mandanten immer wieder auf ähnliche Fragen stoßen, haben wir einen kurzen Leitfaden „Medienrecht für Nichtjuristen“ verfasst.

Im Urheberrecht vertreten wir sowohl Journalisten und Fotografen gegen unerlaubten Verwertung Ihrer Werke, aber auch einzelne Personen und Initiativen, die oft aus Unkenntnis im Internet Urheberrechtsverletzungen begehen. Wir beraten auch „file-sharer“, die Zielscheibe von Massenabmahnungen sind.