April 2014 – „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ kann vor den Kölner Messehallen demonstrieren

Auf einen Eilantrag von uns entschied das Verwaltungsgericht Köln (Az 20 L 814/16), dass die Durchführung einer von dem Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ angemeldeten Kundgebung auf dem Messegelände in Köln als allgemein geöffnete und öffentlich zugängliche Fläche gewährleistet werden müsse. Die Presseerklärung der CGB finden Sie hier.

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September 2012 – OVG Münster: Blockadetraining von Versammlungsfreiheit umfasst

Im Jahre 2012 konnten wir beim OVG Münster (Oberverwaltungsgericht NRW, Az 5 A 1701/11) ein Urteil erwirken, wonach die Durchführung eines symbolischen Blockadetrainings im Rahmen einer Versammlung nicht als rechtswidrig untersagt werden darf. Unser Mandant hatte eine Versammlung in Stolberg angemeldet, mit welcher zum Protest gegen eine einige Wochen später stattfindende Nazikundgebung in Aachen aufgerufen und mobilisiert werden sollte. Im Rahmen dieser Mobilierungsdemonstration sollte auch ein symbolisches Blockadetraining abgehalten werden, um nach außen die Notwendigkeit von Engagement gegen Rechtsextremismus zu manifestieren.

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April 2010 – Polizeikessel gegen autonome 1.Mai Demonstration in Wuppertal 2008 rechtswidrig – Polizei muss zahlen

Am 1. Mai 2008 hatte die Polizei eine autonome Maidemonstration eingekesselt und die Teilnehmer in Präsidium verbracht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte die Rechtswidrigkeit des Kessels sowie weiterer Massnahmen wie Identitätsfeststellung, Fertigung von Fotos, Verbringung zum Polizeipräsidium, Festhalten in Bussen im Hof des Präsidiums, erneute Fertigung von Fotos im Präsidium fest. Anschliessend musste die Polizei den Teilnehmern eine Entschädigung zahlen.

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2002 – Nachlese zu Weltwirtschaftsgipfel und G7 in Köln, Polizeimassnahmen rechtswidrig

Im Juni 1999 fand in Köln der Weltwirtschaftsgipfel und das G7-Treffen statt. Dies führte zu massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Nachträglich stellte das Verwaltungsgericht Köln  auf unsere Klage die Rechtswidrigkeit verschiedener Massnahmen insbesondere von Einkesselungen dar. In anderen Fällen wollte sich das Verwaltungsgericht nicht mit den Klage befassen und verwies die Sache an das Amtsgricht. Auf … Weiterlesen