Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden. Eines der vier nahezu identischen Urteile des VG Köln vom 12. April 2019 (20 K 8232/17; 20 K 8848/17; 20 K 8849/17 und 20 K 8850/17) ist hier abrufbar.
Grundlos inhaftiert – später in der Haft verbrannt
Im November 2019 haben wir die Vertretung der Eltern des in der JVA Kleve verbrannten Amed A. übernommen. Gegen die damalige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte und Beamte in der JVA Kleve hatten wir Beschwerde eingelegt. Schon unmittelbar nach Mandatsübernahme hatten wir in einer ersten Presseerklärung Stellung genommen. Auch darüber wurde damals bereits berichtet. Wir … Weiterlesen