Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden. Eines der vier nahezu identischen Urteile des VG Köln vom 12. April 2019 (20 K 8232/17; 20 K 8848/17; 20 K 8849/17 und 20 K 8850/17) ist hier abrufbar.
AFD Funktionär zu sieben Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt.
Am Mittwoch, dem 23.06.2021, verurteilte das Amtsgericht Köln den stellvertretenden Sprecher des Kreisverbandes Bonn der AFD wegen schwerer Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Darüber hinaus muss er an den von uns vertretenen Nebenkläger 250 € zahlen. Über den Prozess wurde in der örtlichen und überörtlichen Presse … Weiterlesen