AFD Funktionär zu sieben Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt.

Am Mittwoch, dem 23.06.2021, verurteilte das Amtsgericht Köln den stellvertretenden Sprecher des Kreisverbandes Bonn der AFD wegen schwerer Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Darüber hinaus muss er an den von uns vertretenen Nebenkläger 250 € zahlen. Über den Prozess wurde in der örtlichen und überörtlichen Presse … Weiterlesen

Gemeinnützigkeit der VVN-BdA bestätigt

Seit einigen Jahren hatten wir immer wieder Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verflogten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die alle auf unsägliche  Verfassungsschutzberichte des Landes Bayern zurückgingen. Während entsprechende Versuche gegenüber den Landesverbänden und Kreisverbänden zumeist bereits im Keim erstickt werden konnten, versagte zunächst das zuständige Finanzamt in dem Rot-Rot-Grün regierten Berlin … Weiterlesen

Kreisverband „Die RECHTE“ um 25.000€ ärmer

Nach wiederholten Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verklagten wir für unsere Mandantin den Kreisverband „Die RECHTE“. Nach zwei Instanzen erhielt die Mandantin 10.000,00€ nebst Zinsen, Kostenlast für „Die RECHTE“ ca. 15.000,00 €. Näheres dazu hier, Auszüge aus dem Urteil des OLG Köln hier. Sachbearbeiter: RA Forst

VG Sigmaringen: Keine polizeilichen Massnahmen gegen Versammlungsteilnehmer, solange die Versammlung nicht aufgelöst ist

Gegenstand unserer Klage vor dem VG Sigmaringen war die Einkesselung  einer größeren Personengruppe, welche am Stuttgarter Messegelände gegen den Bundesparteitag der AfD demonstrierte. Darunter befand sich auch der von uns vertretene Kläger. Das Verwaltungsgericht hat die polizeiliche Einschließung entsprechend unserer Argumentation bereits deshalb für rechtswidrig erachtet, weil der Einkesselungsmaßnahme keine Auflösung der Versammlung vorangegangen war … Weiterlesen

Einkesselung von Demonstranten gegen die Partei „Die Rechte“ durch die Bundespolizei am 4.6.2016 in Dortmund war rechtswidrig

Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden.  Eines der vier nahezu identischen Urteile des VG Köln vom 12. April 2019 (20 K 8232/17; 20 K 8848/17; 20 K 8849/17 und 20 K 8850/17) ist hier abrufbar.

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Partei „Die Rechte“ gibt Unterlassungsverpflichtungserklärung ab

Für unsere Mandantin erwirkten wir eine Unterlassungserklärung gegen den Kreisverband Rhein-Erft der Partei „Die Rechte“. Unsere Mandantin hatte über eine Versammlung der Rechtsradikalen unter dem Titel „Ursula Haverbeck ins Europaparlament“ auf einem Facebook Account der „Aktion Brühl“ berichtet, was der Partei „Die Rechte“ nicht gefiel (ihr allerdings auch nicht gefallen sollte). Wie immer in diesen … Weiterlesen

AFD-Funktionär verurteilt

Am 18.10.2018 verurteilte das Amtsgericht Köln in erster Instanz (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig), den AFD-Funktionär Wilhelm Geraedts wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.000,00 € und Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500,00 €. Die Presse berichtete (Hier die Berichte aus Stadtanzeiger, Express und Köln gegen Rechts). Das Opfer trat als Nebenkläger auf und wurde … Weiterlesen

Veranstaltungen zum NSU Verfahren

Am Montag dem 26.2.2018 (19-21Uhr, VHS-Saal im Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a, 51063 Köln) findet eine gemeinsame Veranstaltung der IG Keupstrasse und der Initiative „Keupstrasse ist überall“ zum (absehbaren) Ende des NSU Prozesses statt.  Rechtsanwalt Reinecke wird an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Die Flyer zur Veranstaltung gibt es hier auf Deutsch und hier auf Türkisch. Die … Weiterlesen

Unsere Plädoyers im NSU-Verfahren

Am 13.12.2017 begannen die von den Rechtsanwälten Schön und Reinecke gehaltenen Plädoyers, am 13.12. hielt RA Schön einen kürzeren Teil des gemeinsamen Plädoyers, am 14.12. und am 19.12.2017 plädierte RA Reinecke. Die Plädoyers fanden in der Presse ein positives Echo (SZ, Bayrischer Rundfunk, Bayrischer Rundfunk zum 19.12.). Wir haben die Plädoyer in unseren Blog eingestellt, … Weiterlesen

Freispruch ins Grab (wegen Abhängen von proNRW Plakaten)

Update vom 22.7.2016: Nach Mitteilung des AG ist die Entscheidung rechtskräftig

Am 13.07.2016 fand ein Verfahren wegen des Abhängens von Plakaten von Pro Köln beim Amtsgericht Köln statt. (Bericht aus dem Kölner Stadtanzeiger finden Sie hier, von r-mediabase hier) Im April 2014 hatten einige Bürger Pro-Köln-Plakate vorsichtig entfernt und wegen ihres hetzerischen Inhaltes („Angsträume Stadt – Wir haben’s satt“ „Asylbetrüger Raus“, „Bürgermut stoppt Asylantenflut“ „Wut im Bauch – Lass es raus“) der Polizei zwecks Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Strafanzeige übergeben.  Die Plakate gelangten von der Polizei an Pro Köln zurück. Obwohl Pro Köln keinen wirksamen Strafantrag gestellt hat, bejahte die Staatsanwaltschaft Köln das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und bot gleichzeitig allen Personen, deren Personalien festgestellt worden waren, an, das Verfahren gegen Zahlung einer Buße von 50,00 € einzustellen . Die Mehrheit der Betroffenen nahm dieses Angebot an, Frau Elke Schön ebenso wenig wie Herr Kurt Holl, gegen den bereits im letzten Jahr verhandelt worden war, ohne dass es allerdings zu einem Urteil gekommen war.

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April 2014 – Erfolgreiche Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Beim Europäischen Gerichtshof ist die Individualbeschwerde für unseren Mandanten Dr. Brosa erfolgreich. Hier finden Sie unseren Schriftsatz, die Entscheidung im Orginal und in (nichtautorisierter) Übersetzung ins deutsche. Wir haben dazu bereits umfangreich berichtet. Sachbearbeiter waren Dr. Neumann (damals noch als Referendarin) und Rechtsanwalt Reinecke

April 2010 – Einstweilige Verfügung gegen Pro NRW wegen Wahlkampfzeitung

Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken. „Pro NRW“ hatte in seiner Wahlkampfzeitung zu den Landtagswahlen in NRW im Jahre 2010 ein Foto von Herrn Merten veröffentlicht, auf welchem dieser mit seinem Kunstprojekt „Engel der Kulturen“ abgebildet war. Das Bild zeigte Herrn Merten bei einer Protestaktion gegen einen Parteitag von „Pro NRW“. Es wurde allerdings so präsentiert, als seien unser Mandant und seine Kunstaktion, in der es um die Verständigung der verschiedenen Religionen geht, Teil des Parteitages von Pro NRW gewesen. Dies stellte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gem. §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz) dar.

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Oktober 2009 – pro NRW muss 2.000,00 €, Markus Beisicht 4.000,00 Ordnungsgeld bezahlen

Wir hatten für Wolfgang Stückle eine einstweilige Verfügung gegen pro NRW und Beisicht erwirkt, weil diese wahrheitswidrig behaupteten, er sei Mitglied der MLPD.  Da beide nicht hinreichend gegen weitere Veröffentlichungen auf weitere Portalen vorgegangen waren sah das LG Köln einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung. Insgesamt eine interessante Entscheidung zum Umfang der Haftung bei Unterlasungstiteln. … Weiterlesen