Wir arbeiten (bis auf die Rechtsanwälte Reinecke und Forst, die untereinander eine Sozietät bilden) in einer Bürogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir Sach- und Personalausgaben teilen, das Mandatsverhältnis aber mit den einzelnen RechtsanwältInnen zu Stande kommt. Auch in der Bürogemeinschaft arbeiten wir natürlich eng zusammen, bilden Schwerpunkte in unseren Tätigkeiten und vertreten uns bei Terminproblemen.
Auch wenn die Haftung für anwaltliche Fehler immer nur im Mandatsverhältnis besteht (also gegenüber dem einzelnen Anwalt bzw (RA Reinecke und Forst) gegenüber der Sozietät) verkürzt das Ihre Rechte nicht. Wir alle sind pflichtversichert bis zu einer Schadenssumme von 250.000,00 €.