Als der von uns vertretene Publizist Werner Rügemer im November 2014 auf Einladung der Gewerkschaft Ver.di in Sprockhövel zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ sprechen wollte, wandte sich der Bürgermeister der Stadt Sprockhövel an Ver.di und forderte wegen angeblichen Antisemitismus von Werner Rügemer auf, ihn auszuladen. (Wörtlich: „Wie mir aus dem hiesigen politischen Raum mitgeteilt wurde, ist die Haltung von Herrn Dr. Rügemer zum Thema Antisemitismus nicht unproblematisch. …. Vor diesem Hintergrund bitte ich zu überdenken, ob die beabsichtigte Veranstaltung nicht besser abzusagen wäre..“) Der Bürgermeister stützte sich dabei auf einen Artikel auf der Webseite „hagalil.com“. Dieser Artikel enthielt derartig viele unzutreffende Behauptungen über Werner Rügemer, dass nach unserer Abmahnung sowohl die Autorin wie das Portal den Artikel löschte und strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgaben. Gegen den Bürgermeister gingen wir gerichtlich vor. Kurz vor einem Termin beim Verwaltungsgericht in Arnsberg gab dann auch der Oberbürgermeister der Stadt Sprockhövel eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Wegen der eindeutigen Rechtslage (unzulässige Äußerungen in amtlicher Eigenschaft) wurden die Kosten des Verfahrens der Stadt Sprockhövel auferlegt.
Weiteres zum Hintergrund der Auseinandersetzung finden Sie hier, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg hier.