Rechtsanwältin Dr. Andrea Struwe vertritt in unserer Bürogemeinschaft das Ausländer- und Asylrecht (Migrationsrecht). Seit Mai 2022 ist sie Fachanwältin für Migrationsrecht. (Es handelt sich dabei um eine seltene Qualifikation. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es am 1.1.2022 in ganz Deutschlang lediglich 218, davon 19 im Bereich der Rechtsanwaltskammer Köln.
RAin Struwe betreut insbesondere Verfahren, die mit einem Asylantrag im Zusammenhang stehen. Neben Asylverfahren, bei denen die Fluchtgründe mit Blick auf das jeweilige Heimatland geprüft werden, zählen hierzu auch die sog. Dublin- oder Drittstaaten-Verfahren. In diesen Fällen droht eine Rückschiebung in Mitgliedstaaten der Dublin III-Verordnung, wenn die deutsche Behörde davon ausgeht, dass für das Asylverfahren der antragstellenden Person ein anderer Dublin-Mitgliedstaat zuständig oder aber der Person in einem Dublin-Mitgliedstaat bereits internationaler Schutz gewährt worden ist. Besonders häufig geht es hier um Verfahren, in denen eine Rückschiebung nach Griechenland droht. In diesem Zusammenhang hat Frau Dr. Struwe bereits viele Verfahren betreut.
Über besondere länderspezifische Kenntnisse verfügt RAin Struwe für Afghanistan, Irak, Nigeria und Guinea.
Auch in sämtlichen anderen Belangen des Ausländerrechts unterstützt Frau Dr. Struwe Sie gerne. Ihre Expertise umfasst dabei unter anderem:
- Familienzusammenführungen
- Arbeitsmigration (Blue Card, Selbständigkeit, usw.)
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis
- Freizügigkeitsrecht, EU-Aufenthalt
- Assoziationsaufenthalt
- Ausweisungsverfahren
- Einreiseverbote
- Befristung Einreisesperre
- Duldungen
- Abschiebehaft
Bei Fragen rund um die Themen Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrechts steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Struwe als Ansprechpartnerin ebenfalls gerne zur Verfügung.
Wichtig für Sie: Bitte beachten Sie ggf. laufende Fristen und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Die Beratung kann auch gerne auf Englisch stattfinden. Sollten andere Fremdsprachenkenntnisse notwendig sein, möchten wir Sie bitten, zum Beratungstermin eine geeignete übersetzende Person mitzubringen.
Gerne können Sie einen Besprechungstermin auch per E-Mail anfragen: mail@kanzlei-struwe.de