Wir hatten im Berufungsverfahren die Vertretung von Kalle Gerigk übernommen. Es gelang uns zwar zumindest teilweise für die Wiederholung der Berweisaufnahme im Berufungsverfahren zu sorgen (was nach der ZPO eher selten ist), das Landgericht hielt in seinem Urteil den Selbstnutzungswillen des Eigentümers weiter für gegeben. Das frühere Anbieten der Wohnung im Internet, das wir in unserer Berufungsbegründung u.a. hervorgehoben hatten (hier ein Auszug), wurde vom Landgericht nicht einmal erörtert. Im Berufungsverfahren startete dann die bundesweit beachtete Aktion „Alle für Kalle“. Eine Presseschau zur später dann doch durchgesetzten Räumung finden Sie hier.