August 2010 Erfolg für die NRhZ gegen Matthias Graf von Krockow

Matthias Graf von Krockow war einst persönlich haftender Gesellschafter des Bankhaus Oppenheim. Die NRhZ hatte darüber berichtet, dass von Krockow im Zusammenhang mit juristischen Schritten gegen Dr. Werner Rügemer und dessen Buch „Der Bankier“ eine an den verschiedenen Punkten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe und deswegen Strafanzeige erstattet wurde. Herr von Krockow, der zur Zeit (2015) einer der Angeklagten in einem der spektakulärsten Deutschen Wirtschaftsstrafprozesse ist, hatte seinerzeit die Behauptung, dass er eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, nicht inhaltlich bestritten sondern er wollte lediglich die Berichterstattung über die erstattete Strafanzeige unterbinden. Er war damit zunächst im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich gewesen, im Hauptverfahren wurde die Klage abgewiesen. Die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Berlin gerichtete Berufung wurde dann nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung beim Kammergericht zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichtes ist lehrreich im Hinblick auf die Zulässigkeit der Berichterstattung über Strafanzeigen.