Am 1. Mai 2008 hatte die Polizei eine autonome Maidemonstration eingekesselt und die Teilnehmer in Präsidium verbracht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte die Rechtswidrigkeit des Kessels sowie weiterer Massnahmen wie Identitätsfeststellung, Fertigung von Fotos, Verbringung zum Polizeipräsidium, Festhalten in Bussen im Hof des Präsidiums, erneute Fertigung von Fotos im Präsidium fest. Anschliessend musste die Polizei den Teilnehmern eine Entschädigung zahlen.Um zu verhindern, dass jeder Teilnehmer der Demonstration seine Entschädigung einklagen muss, hatten wir eine Abtretungserklärung entworfen, der dazu führte, dass nur eine Person als Klägerin auftreten muss. Darüberhinaus wurden die Beträge damit der Roten Hilfe gespendet. Leider hatten sich nur noch 25 betroffene gemeldet, für die jeweils (ohne Prozess) ein Betrag von 100,00 € durchgesetzt wurde. Dass grundsätzlich eine Entschädigung gefordert werden kann, hat das BVerfG entschieden.